1.: Uns wurde gesagt, dass zu wartende Teile eine Gewährleistungsdauer
von 2 Jahre habe. Nicht zu wartende Teile haben eine
Gewährleistungsdauer von 5 Jahren.
Durch das Unterschreiben des Wartungsvertrages wurde vereinbart, dass
die Gewährleistung für zu wartende Teile sich um zwei Weitere Jahre
verlängert. (Siehe Protokoll W&W zum Wartungsvertrag)
a.: Nicht für Bauwerke gelten vier Jahre, sondern für nicht zu wartende
Teile, wie zum Beispiel Wärmetauscher. Der Wärmetauscher ist laut
Hersteller nicht zu warten.
Im vorliegenden (Gewerk) hat Airco ein raumluftteschnische Anlage, die
Rohrleitung, sämtliche Pumpen, Wärmetauscher und Hydraulische Weichen
installiert.
b. Der Wärmetauscher ist laut Herstellerangaben wartungsfrei.
Wir wurden mehrfach auf die Notwendigkeit einer jährlichen Wartung
hingewiesen. Zeugnis Joachim Völker, Alternativangebote zu Airmec.
Nach der ersten Wartung nach einem Jahr wies die Anlage keinen
Druckverlust und keine Schäden auf. Die Gewährleistung kommt außerdem
nicht vom Hersteller, sondern von Airco.
Wir wurden nicht, und auch nicht asudrücklich bei der Abnahme gefragt,
ob wir ein Interesse an einem Angebot über den Abschluss eines
Wartungsvertrages bei Airco haben. Ein Angebot über die Wartung wurde
von W&W eingeholt.
Wir haben dieses Angebot also auch nicht abgelehnt.
Der Wartungsvertrag wurde von Airco am 21.04. unterschrieben.
Nach der ersten Wartung wurde keine Undichtigkeit festgestellt, also
waren die Wärmetauscher
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HenningFehrmann - 05 Jul 2012